Schadensregulierung Verkehrsunfall
Fragen über Fragen, die eine Antwort brauchen
Sie hatten einen Autounfall und fragen sich nun, was Sie als nächstes tun sollen.
Sie möchten klären, ob Sie schuld sind und welche Ansprüche Sie gegen Ihre Unfallgegner haben.
Sie möchten wissen, wer Ihre Anspruchsgegner überhaupt sind und wer Ihren Schaden ersetzt.
Sie möchten kein Geld ausgeben, welches Sie nachher nicht wiederbekommen und in keine Falle tappen.
Lassen Sie sich von Beginn an von einem Profi und Anwalt vertreten
Übergeben Sie die Schadensregulierung einem Anwalt als Profi, der Sie gegen Ihre Anspruchsgegner, welche ebenfalls Profis sind, auf gleicher Augenhöhe vertritt.
Lehnen Sie sich entspannt zurück und übergeben Sie die Schadensregulierung dem Profi.
Schenken Sie den Auskünften Ihrer Gegner, wie
- gegnerischer Versicherung,
- eigener Versicherung,
- Reparaturwerkstatt,
- Mietwagenverleiher oder Abschleppdienst nicht ungeprüft (!) Ihr Vertrauen.
Diese verdienen mit Ihrem Unfall Geld und am Ende, wenn kein anderer zahlt, dann zahlt einer sicher - Sie!
Wer zahlt den Profi und Anwalt?
Die Kosten und Gebühren der anwaltlichen Vertretung übernimmt bei Verschulden des Unfallgegners die gegnerische Versicherung als Schadensposition des Unfalles.
Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) aus "Gründen der Waffengleichheit" mehrfach bestätigt. Lassen Sie sich Ihr Recht dazu daher nicht entgehen.
Selbst wenn Sie ein Mitverschulden trifft, übernimmt die übrig gebliebenen Kosten für die anwaltliche Vertretung Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung.
Ihr Risiko beträgt also maximal den mit der Verkehrsrechtsschutz vereinbarte Selbstbehalt im Falle eines Mitverschuldens.
Die Kosten sind daher kein Grund, nicht zum Profi zu gehen.
Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns unter +49 (0) 8131 66 54 80 unmittelbar an um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Fragebogen Verkehrsunfall
Bitte füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen - soweit Ihnen möglich - aus, um uns die Unfallregulierung zu erleichtern und diese für Sie und uns effektiv zu gestalten.
Nach Eingang des Fragebogens bei uns kommen wir unaufgefordert auf Sie zurück und bestätigen Ihnen gesondert die Mandatsannahme.
Nur durch diese gesonderte Mandatsbestätigung kommt ein Mandatsverhältnis mit uns zustande.