Bußgeldbescheid in einer privaten Angelegenheit kann dem GmbH-Geschäftsführer auch unter der GmbH-Adresse wirksam zugestellt werden
- 09. November 2018
Die Zustellung eines Bußgeldbescheids ist auch dann wirksam, wenn sie bei dem Geschäftsführer einer GmbH in den Geschäftsräumen der GmbH erfolgt.
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