Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn - Schäden anderer Verkehrsteilnehmer sind zu vermeiden
- 10. Oktober 2020
Der Kläger wartete an der roten Ampel Richtung stadtauswärts. Das Feuerwehrfahrzeug fuhr stadteinwärts und wollte hinter dem Kläger umdrehen, um seine Fahrt weiter stadtauswärts fortzusetzen. Beim Umkehrvorgang über eine durchgezogene weiße Linie wurde das klägerische Fahrzeug nach Behauptung des Klägers am Heck beschädigt.
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