Werkvertragsrecht – wann hat ein bestelltes Kunstwerk einen Mangel?
- 25. März 2019
Wer ein Kunstwerk bestellt, muss es grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt. Das hat das Oberlandesgericht Köln im Rechtsstreit um die Bezahlung eines Video-Clips des Comedians Jörg Knör entschieden. Die Revision wurde nicht zugelassen (Urteil vom 14.11.2018, Az.: 11 U 71/18).
(OLG Köln Urteil 14.11.2018 Az. 11 U 71/18)