Baukostenvereinbarung beim Architektenrecht
- 23. Mai 2014
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr festgestellt, dass § 6 Abs. 2 HOAI in der seit dem 17.07.2013 geltenden Fassung unwirksam ist und von der Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 §§ 1 und 2 des “Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen” (MRVG) nicht gedeckt ist.
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