WhatsApp-Nachrichten im Freundeskreis – keine Beleidigung
- 29. März 2019
Auch eine über den Nachrichtendienst WhatsApp versandte Mitteilung an enge Familienmitglieder unterfällt einer beleidigungsfreien Sphäre, sodass kein strafbares Verhalten nach den Normen der §§ 185 ff. StGB vorliegt. Die Übermittlung durch WhatsApp entzieht die Nachricht nicht automatisch der beleidigungsfreien Sphäre. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn die Nachricht an dritte – nicht mehr von der beleidigungsfreien Sphäre umfasste – Personen weitergeleitet werden soll.
(OLG Frankfurt a.M. Urteil 17.01.2019 Az. 16 W 54/18)