Versäumnisurteil – Klauselrichtlinie von Amts wegen zu prüfen?
- 24. Mai 2018
Der EuGH vertritt die Auffassung, dass im Rahmen eines Versäumnisurteiles (hier Verwendung des Deutschen Rechtsbegriffes) das angerufene Gericht von Amts wegen ohne Vorbringen der beklagten Partei zu prüfen habe, ob eine verwendete Vertragsklausel als missbräuchlich anzusehen ist.
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