Brückenteilzeit soll kommen - der neue § 9a TzBfG
- 21. Mai 2018
Bereits in der letzten Legislaturperiode sollte sie eingführt werden. Die Brückenteilzeit sollte das Recht auf Wiederkehr in Vollzeit absichern. Nach der Bundestagswahl und während der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD war das Recht auf Wiederkehr in Vollzeit ebenfalls Thema und fand sich im Koalitionsvertrag (allerdings sehr unbestimmt) wieder. Nunmehr liegt in einem ersten Referentenentwurf der Gesetzestext eines neuen § 9a TzBfG vor:
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