Anfechtung - Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung
- 18. März 2021
Die Rechtskraft der Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erstreckt sich ebenfalls auf die Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Darum kann als Rechtsfolge der Anfechtung nicht mehr fingiert werden, dass das Angebot des Arbeitgebers zum Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht abgegeben worden sei und damit kein Arbeitsvertrag zustandegekommen wäre.
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