Längere kalendermäßige Befristung im Steinkohlebergbau durch Tarifvertrag von BAG bestätigt
- 07. Mai 2021
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil die längere kalendermäßige Befristung mit einer Höchstdauer von 7 Jahren im Tarifvertrag über befristete Arbeitsverhältnisse im deutschen Steinkohlenbergbau (TV Befristung Steinkohlenbergbau) in der Fassung vom 29. Juni 2007 bestätigt. Mit einer Befristungsklage wendete sich ein Arbeitnehmer, welcher vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 als Vorarbeiter im Steinkohlebergbau befristet beschäftigt war. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung ab. Die Revision der beklagten Arbeitgeberin zum Bundesarbeitsgericht hatte dann aber Erfolg.
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